Besenrein heißt: leer und grob gereinigt. Keine Möbel, kein Müll, keine vergessenen Kartons im Keller, Böden gekehrt oder gesaugt, sichtbarer Dreck entfernt. Es heißt nicht: frisch geputzt bis in die Fensterfalze, entkalkte Armaturen und ein ausgewischter Kühlschrank. Renoviert oder die sogenannten Schönheitsreparaturen sind etwas ganz anderes: streichen, tapezieren, Heizkörper und Innentüren lackieren. Das ist Arbeit von Tagen und nicht von Stunden.
Welcher der beiden Zustände geschuldet ist, steht in Ihrem Mietvertrag und nirgendwo sonst. Ob eine Klausel zu Schönheitsreparaturen im Einzelfall wirksam ist, wird regelmäßig vor Gericht entschieden und lässt sich hier nicht beantworten. Wir sind eine Umzugsfirma und keine Rechtsberatung: Lesen Sie den Vertrag rechtzeitig und holen Sie sich im Zweifel Rat bei einer Stelle, die Rechtsberatung anbieten darf. Rechtzeitig heißt Wochen vorher, nicht am Vorabend.
Praktisch wichtig ist die Reihenfolge. Erst wird die Wohnung leer, dann wird gereinigt oder gestrichen, dann übergeben. Wer den Übergabetermin auf denselben Tag legt, an dem der Umzugswagen abfährt, übergibt eine Wohnung mit Staub in den Ecken und Abdrücken auf dem Boden. Wenn das Ausräumen mehr ist, als Sie selbst schaffen, übernehmen wir es und übergeben besenrein: siehe Entrümpelung.